Der Richter befasste sich kürzlich mit einem konkreten B&B-Fall. Das Gericht entschied, dass ein Bewohner, der in seiner Wohnung eine Pension (B&B) betreibt, nicht ständig anwesend sein muss.

Bei einem Hausbesuch stellten Beamte mit besonderen Ermittlungsbefugnissen, auch Kommunalvollzugsbeamte genannt, fest, dass der Mann nicht im Haus anwesend war, wohl aber die Touristen, denen er Zimmer vermietete.

Bei der Vermietung von Bed & Breakfast besteht Anwesenheitspflicht

Wie bei der Ferienvermietung müssen Sie der Hauptwohnsitz sein. Anders als bei Ferienvermietungen müssen Sie auch während der Mietzeit anwesend sein. Selbstverständlich können Sie tagsüber zur Arbeit gehen oder Einkäufe erledigen, es muss jedoch klar sein, dass Sie sich zur gleichen Zeit wie Ihre Gäste im Haus aufhalten. Sie müssen also nachweislich noch über ein eigenes Schlafzimmer verfügen.

.. aber was ist erlaubt?

In diesem Fall war der Bewohner nicht im Urlaub, sondern musste plötzlich für zwei Tage weg, um jemandem beim Umzug zu helfen. Die Regelung, dass ein B&B nicht mit Ferienvermietungen kombiniert werden darf, bedeutet nicht, dass ein Bewohner niemals abwesend sein darf (außer im Urlaub).

Nach Ansicht des Gerichts hat der Bewohner nicht gegen die damals für B&B geltenden Auflagen verstoßen und die Gemeinde hätte kein Bußgeld von mehr als 20.000 Euro verhängen dürfen.

Lesen Sie hier die Gerichtsentscheidung.

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